Sie verwenden Drohnen zum Fotografieren? Dann beachten Sie, dass es seit dem 01.10.2017 eine Kennzeichnungspflicht in Kraft getreten ist. Alle Drohnen ab 250 Gramm müssen mit einer Plakette am Gerät gekennzeichnet werden. Sie muss Name und Adresse des Eigentümers nennen und dauerhaft und feuerfest angebracht sein. Weitere Informationen unter:
www.ihk-muenchen.de Stichwort „Drohnen“