Die Handlungsvollmacht dient der Weiterführung des Unternehmens bei einem längeren Ausfall des Unternehmers oder Gesellschafters.

Mit einer Handlungsvollmacht werden ein oder mehrere Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen autorisiert, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Viele Unternehmer wünschen sogar eine Klausel über den Verkauf des Unternehmens durch ihre/n Bevollmächtigt/en im Falle einer bleibenden Geschäftsunfähigkeit. Dies ist möglich, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Handlungsvollmacht beim Notar geleistet und beglaubigt wird. Dies ist in wenigen Minuten erledigt – die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung belaufen sich aktuell auf 35 bis 70 Euro.

Nähere Informationen bei Roland Bauer | 08031.18790 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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