Ziel ist, Unternehmen durch Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu digitalisieren sowie die IT-Sicherheit zu verbessern.
Was wird gefördert? Nur Maßnahmen, die die Digitalisierung im Unternehmen oder die IT-Sicherheit verbessern. Also Unternehmen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen durch IKT (Hardware und Software) entwickeln, einführen und verbessern. Auch die Migration und Portierung von IKT-Systemen bzw. Anwendungen im Unternehmen gehören dazu. Förderfähig ist ebenso die Einführung und Erneuerung von IT-Sicherheit.
Beispielhaft sind genannt:
- Produkte digital verbessern, integrieren, vernetzen
- Dienstleistungen durch Kundendatenanalyse optimieren
- Auftragsabwicklung durchgängig digitalisieren
- Softwareentwicklung zur Prozessautomatisierung
- Einführung von ISMS (Zertifikat), Programmierarbeiten für bessere IT-Sicherheit
Die Förderquote beträgt 50% der getätigten Investitionen für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, 10 Mio. € Umsatz und 10 Mio. € Bilanzsumme. Für mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote 30%, wenn diese unter 250 Mitarbeitern, 50 Mio. € Umsatz sowie 43 Mio. € Bilanzsumme haben. Je nach Variante (Standard, Plus, Kredit) beträgt die maximale Förderhöhe 10.000 €, 50.000 € oder 2 Mio. €. Pro Unternehmen dürfen bis zwei zu Förderungen beantragt werden. Kombinationen der Varianten sind möglich.
Die Auszahlung des Bonus erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Nicht gefördert werden Freie Berufe (z. B. Architekten, Zahnärzte, Berater, Hebammen, Ingenieure, Steuerberater) sowie insolvente Unternehmen.
Details zum Digitalbonus finden Sie unter:
https://www.digitalbonus.bayern/
https://www.ihk-muenchen.de/de/Themen/Digitalisierung/Digitalbonus/